Mitgliedsbeiträge
ab 1.1.2011
Der Jahresbeitrag für Vereine beträgt pro Vereinsmitglied 5,00 EURO
Der Beitrag wird für mindestens 15 Personen erhoben (Mindest-Jahresbeitrag = 75,00 EURO).
Für das 51. bis 100. Vereinsmitglied sind 80 %, für das 101. bis 200. Vereinsmitglied sind 50 % und ab dem 201. Vereinsmitglied sind 20 % des Beitragssatzes zu entrichten.
Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder, die keinem Mitgliedsverein angehören, beträgt 40,00 EURO.
Einzelmitglieder sind stimmberechtigt, aber nicht in der Vereinshaftpflichtversicherung.
Beitrittserklärungen zum Downloaden (pdf-Datei): für ordentliche Mitglieder für Einzelmitglieder
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 27. November 2010 um 16:27 Uhr |