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Der BDEF setzt sich aus seinen Mitgliedern zusammen:
Diese haben über die Delegiertenversammlung, die jedes Jahr zum Verbandstag einberufen wird, zwei der drei Aufgaben in einem demokratischen System:
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Die Legislative – die gesetzgebende Gewalt. Sie wählt den Vorstand und entscheidet über Anträge und Vorlagen des Vorstandes oder jedes einzelnen Mitgliedes.
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Die Judikative – die rechtliche Gewalt. Durch die Überprüfung der Tätigkeit des Vorstandes auf Einhaltung der Satzung und der übertragenen Aufgaben, sowie der satzungsgemäßen Verwendung der Mitgliedsbeiträge gibt sie dem Vorstand bei der Delegiertenversammlung die Entlastung oder auch nicht.
Der Vorstand des BDEF hat die dritte Aufgabe des demokratischen Systems inne:
- Die Exekutive – die ausführende Gewalt.
Er setzt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung um und erarbeitet Vorlagen für die Gegenwart und Zukunft des Verbandes.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 12. August 2011 um 11:49 Uhr |